Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
- Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
- Mindestalter: 25 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
- Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt. Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich.
Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern
der Klasse A1
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.Theoretischer SchulungsstoffDie theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler. Praktischer Schulungsstoff
Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. Werden weitere Praxiseinheiten für das erreichen des Ausbildungsziel benötigt müssen diese extra berechnet werden. Während der Praktischen Schulung muss geeignete Schutzkleidung getragen werden! Abschluss der Schulung Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen.
In dem Schulungspreis von 850 € sind somit die Kursunterlagen, vier Theorieschulungen à 90 Minuten und die fünf praktische Schulungseinheiten von à 90 Minuten enthalten.