Alter: 16+ (15½ für Ausbildungsbeginn) Vorbesitz: Keiner
Beinhaltet: 16 Doppelstunden Theorie
Schließt mit ein: Klasse AM
300,00 €
Welches Alter muss man haben?
Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden. Ausbildungsbeginn mit 15 1/2 Jahren möglich.
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
Nein.
Was darf ich mit der Klasse A1 fahren?
Welche Unterlagen braucht man für die Antragstellung?
Was umfasst die Ausbildung?
Theorie:
Praxis:
Welche Prüfung muss man absolvieren?
Theorieprüfung (PC):
Praktische Prüfung:
Welche Klassen schließt Klasse A1 mit ein?
Klasse AM.
Wie lange gilt die Fahrerlaubnis Klasse A1?
Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Grundbetrag 300 €
für die allgemeinen Aufwendungen
einschließlich des theoretischen Unterrichts
Vorstellungsentgelte*
– theoretische Prüfung 75 €
– praktische Prüfung 210 €
Fahrstunde (45 Minuten) 65 €
Besondere Ausbildungsfahrten (45 Minuten)
– Bundes- oder Landstraßen 65 €
– auf Autobahnen 65 €
– bei Dämmerung und Dunkelheit 65 €
* die amtlichen Gebühren für die Prüforganisation TÜV-Saarland automobil sind in den Vorstellungsentgelte (Theorie und Praxis Prüfung) nicht enthalten, diese können in den Fahrschulen eingesehen werden.
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